Luftsicherheit

Luftsicherheitsschulung gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9.

Ziel der Schulung:

Unterrichtung von Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9.

Lerninhalte:

  • Terrorismus und terroristische Vereinigungen
  • Internationale, europäische und nationale Rechtsgrundlagen
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit
  • Verbotene Gegenstände in der Luftfahrt und Versteckmöglichkeiten
  • Verhalten bei Vorkommnissen und Meldeverfahren
  • Kenntnisse der Beförderungs- und Schutzanforderungen
  • Lernzielkontrolle

Zielgruppe:

Jede Person, die für ein Unternehmen (beispielsweise für ein Luftfahrtunternehmen, einen reglementierten Beauftragten, einen reglementierten Lieferanten oder einen bekannten Versender oder dessen Dienstleister) tätig ist, welches nach den europäischen Vorschriften für die Luftsicherheit zur Schulung der Mitarbeiter verpflichtet ist. Die Schulung gilt für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen. Dies können Mitarbeiter aus den Bereichen Versand, Logistik, Vertrieb, Leiharbeiter, Reinigungs- und Sicherheitsdienstmitarbeiter etc. sein.

Voraussetzung:

Eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz ist Grundvoraussetzung zur Teilnahme an dieser Schulungsmaßnahme.

Dauer:

5,25 Zeitstunden (7 Unterrichtseinheiten)

Schulungsbescheinigung und Gültigkeit:

Schulungsbescheinigung inklusive. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.